Steuern

Bewirtungskosten buchen: 70/30-Aufteilung, Konten & Vorsteuer

Bewirtungskosten werden in der Buchhaltung getrennt nach abziehbarem (70 %) und nicht abziehbarem (30 %) Anteil gebucht. Die Vorsteuer bleibt dabei in der Regel zu 100 % abziehbar – auch auf den nicht abziehbaren Teil des Aufwands.

Aktualisiert: Juni 2026

Abziehbar vs. nicht abziehbar

Der Nettoaufwand einer geschäftlichen Bewirtung wird buchhalterisch in zwei Teile gesplittet: 70 % gelten als abziehbare Betriebsausgabe, 30 % als nicht abziehbar. Beide Anteile werden auf getrennte Konten gebucht, damit die Aufteilung für das Finanzamt und deine:n Steuerberater:in nachvollziehbar ist.

Getrennte Konten in SKR03/SKR04

Standardisierte Kontenrahmen wie SKR03 und SKR04 sehen eigene Konten für abziehbare und nicht abziehbare Bewirtungskosten vor. Zusätzlich wird die Vorsteuer auf das übliche Vorsteuerkonto gebucht. Welche konkreten Kontonummern in deinem Kontenrahmen verwendet werden, hängt von deiner individuellen Einrichtung ab – stimme das im Zweifel mit deiner Steuerberatung oder direkt in deiner Buchhaltungssoftware ab.

Vorsteuer voll buchen

Die Vorsteuer aus der Bewirtungsrechnung ist in der Regel zu 100 % abziehbar – und zwar auf den gesamten Rechnungsbetrag, also auch auf den ertragsteuerlich nicht abziehbaren 30-%-Anteil. Voraussetzung sind Vorsteuerabzugsberechtigung und eine ordnungsgemäße Rechnung.

Beispielbuchung

Gemischte MwSt seit 2026

Seit 2026 enthält eine typische Bewirtungsrechnung zwei Steuersätze: 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke. Die Vorsteuer aus beiden Positionen ist separat zu erfassen. Die 70/30-Aufteilung des Nettoaufwands bleibt davon unberührt. Mehr zur neuen Steuersatzaufteilung erklärt der Ratgeber zur Mehrwertsteuer 2026.

Kurzes Beispiel: Netto 80 € Speisen (7 % = 5,60 € VSt) und 30 € Getränke (19 % = 5,70 € VSt) ergeben 110 € Nettoaufwand. Davon werden 77 € (70 %) auf das Konto für abziehbare Bewirtungskosten gebucht und 33 € (30 %) auf das Konto für nicht abziehbare Bewirtungskosten. Die Vorsteuer von insgesamt 11,30 € wird in voller Höhe auf dem Vorsteuerkonto erfasst.

Häufige Fragen

Auf welches Konto buche ich Bewirtungskosten?

Bewirtungskosten werden auf getrennte Konten für den abziehbaren (70 %) und den nicht abziehbaren (30 %) Anteil gebucht. Welche konkreten Kontonummern in deinem Kontenrahmen (SKR03/SKR04) verwendet werden, richtet sich nach deiner Buchführungseinrichtung – stimme das im Zweifel mit deiner Steuerberatung ab.

Wird die Vorsteuer auf den 30-%-Anteil gebucht?

Ja. Die Vorsteuer ist in der Regel auf den vollen Rechnungsbetrag abziehbar – unabhängig von der 70/30-Aufteilung des Nettoaufwands.

Was ändert sich 2026 bei der Buchung?

Seit 2026 enthält die Bewirtungsrechnung in der Gastronomie zwei Steuersätze: 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke. Die Vorsteuer ist entsprechend nach Steuersätzen getrennt zu erfassen. Die 70/30-Aufteilung des Nettoaufwands bleibt unverändert.

Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die individuelle steuerliche Würdigung durch deine:n Steuerberater:in.

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