Bewirtungsbeleg

Bewirtungsbeleg über 250 Euro: diese zusätzlichen Angaben sind Pflicht

Ob eine Bewirtungsrechnung vereinfacht oder vollständig ausgestellt sein muss, entscheidet die 250-Euro-Grenze – und zwar auf Basis des Brutto-Gesamtbetrags. Bis 250 € genügt eine Kleinbetragsrechnung mit wenigen Angaben; darüber gelten die vollen umsatzsteuerlichen Rechnungspflichten.

Aktualisiert: Juni 2026

Die 250-Euro-Grenze kurz erklärt

Maßgeblich ist der Brutto-Gesamtbetrag der Rechnung – nicht der Betrag pro Person und nicht der Nettobetrag. Liegt der Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer bei maximal 250 €, darf das Restaurant eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung ausstellen. Übersteigt er diese Grenze, muss die Rechnung die vollständigen umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthalten.

Bis 250 €: Kleinbetragsrechnung

Bei einem Bruttobetrag bis 250 € genügen vereinfachte Angaben: Name und Anschrift des Restaurants, Ausstellungsdatum, Art und Menge der gelieferten Speisen und Getränke, Bruttobetrag sowie der anzuwendende Steuersatz. Name und Anschrift des bewirtenden Unternehmens müssen bei dieser Variante nicht ausgewiesen sein.

Über 250 €: vollständige Rechnung

Ab einem Bruttobetrag von mehr als 250 € muss die Rechnung zusätzlich folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des bewirtenden Unternehmens (Leistungsempfänger:in)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Restaurants
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Nettobetrag und Steuerbetrag getrennt nach Steuersätzen ausgewiesen (seit 2026: 7 % Speisen, 19 % Getränke)

Anlass und Teilnehmer immer Pflicht

Unabhängig vom Betrag

Anlass und Teilnehmer:innen der Bewirtung müssen immer angegeben werden – unabhängig davon, ob der Rechnungsbetrag unter oder über 250 € liegt. Die 250-Euro-Grenze senkt nur die Anforderungen an die Rechnung selbst, nicht die Nachweispflichten für den Bewirtungsbeleg.

Häufige Fragen

Welche Angabe fehlt über 250 € am häufigsten?

Name und Anschrift des bewirtenden Unternehmens als Leistungsempfänger:in. Viele Restaurants drucken sie nicht automatisch auf – frag aktiv danach, solange du vor Ort bist.

Was passiert, wenn die Angaben über 250 € fehlen?

Ohne die zusätzlichen Pflichtangaben kann das Finanzamt den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug streichen. Lass eine unvollständige Rechnung deshalb möglichst noch vor Ort oder zeitnah vervollständigen.

Kann ich eine fehlerhafte Rechnung über 250 € nachträglich korrigieren lassen?

Ja. Bitte das Restaurant um eine berichtigte Rechnung mit den fehlenden Angaben. Eine zeitnah vervollständigte Rechnung ist besser als ein gestrichener Abzug.

Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die individuelle steuerliche Würdigung durch deine:n Steuerberater:in.

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