Geschäftsessen von der Steuer absetzen – so geht's
Ein Essen mit Kund:innen oder Geschäftspartner:innen lässt sich steuerlich geltend machen – wenn die geschäftliche Veranlassung stimmt und der Beleg vollständig ist. So setzt du dein Geschäftsessen korrekt ab.
Aktualisiert: Mai 2026
Wann ist ein Geschäftsessen absetzbar?
Entscheidend ist die geschäftliche Veranlassung: Das Essen muss einem konkreten geschäftlichen Zweck dienen, etwa einer Besprechung, Verhandlung oder Anbahnung. Reine Privatessen sind nicht absetzbar. Liegt geschäftliche Veranlassung vor, gilt die 70-%-Regel für den Betriebsausgabenabzug.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Geschäftlicher Anlass, konkret benannt
- Maschinell erstellte Restaurantrechnung
- Vollständige Teilnehmerliste inklusive dir selbst
- Angemessene Höhe der Aufwendungen
- Zeitnahe und vollständige Dokumentation
Was du sparst – ein Rechenbeispiel
Wer regelmäßig bewirtet, lässt ohne saubere Erfassung schnell dreistellige Beträge pro Jahr liegen. Bei zwölf Geschäftsessen à 80 € summieren sich die absetzbaren Anteile spürbar – sowohl über den Betriebsausgabenabzug als auch über die Vorsteuer. Mit dem Ersparnis-Rechner auf der Startseite kannst du deine eigenen Werte durchspielen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Essen mit einem Kollegen absetzen?
Bewirtest du ausschließlich eigene Mitarbeitende aus betrieblichem Anlass, gelten andere Regeln (oft 100 % abziehbar). Ist das Essen dagegen geschäftlich mit externen Partner:innen veranlasst, greift die 70-%-Regel. Rein private Essen sind nicht absetzbar.
Brauche ich für jedes Geschäftsessen einen Beleg?
Ja. Ohne ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg mit allen Pflichtangaben erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an – unabhängig von der Höhe.
Wie weise ich die geschäftliche Veranlassung nach?
Über den konkret benannten Anlass und die Teilnehmer. Je präziser der Anlass (z. B. „Projektabstimmung Kunde XY“), desto belastbarer der Nachweis.
Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die individuelle steuerliche Würdigung durch deine:n Steuerberater:in.