Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg – die vollständige Checkliste
Nur ein vollständig ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist steuerlich absetzbar. Fehlt eine Pflichtangabe, streicht das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug. Diese Checkliste zeigt, was zwingend auf den Beleg und die Rechnung gehört.
Aktualisiert: Mai 2026
Checkliste: Diese Angaben sind Pflicht
- Tag der Bewirtung
- Ort der Bewirtung (Name und Anschrift der Gaststätte)
- Namen aller Teilnehmer inklusive Gastgeber:in
- Konkreter Anlass der Bewirtung
- Höhe der Aufwendungen (Speisen, Getränke, Trinkgeld)
- Maschinell erstellte und registrierte Gaststättenrechnung
Anforderungen an die Gaststättenrechnung
Die Rechnung muss maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet (registriert) sein. Handschriftliche oder rein quittierte Belege erkennt das Finanzamt bei Gaststättenbewirtungen in der Regel nicht an. Außerdem müssen die einzelnen Speisen und Getränke einzeln ausgewiesen sein – „Speisen und Getränke“ als Sammelposten genügt nicht.
Die 250-Euro-Grenze richtig verstehen
Die 250-Euro-Grenze (brutto) betrifft nicht den Bewirtungsbeleg selbst, sondern die Anforderungen an die Rechnung:
- Bis 250 € brutto: Es genügt eine Kleinbetragsrechnung mit vereinfachten Angaben.
- Über 250 € brutto: Die Rechnung muss zusätzlich Name und Anschrift des bewirtenden Unternehmens (deine Daten) sowie die vollständigen Rechnungsangaben enthalten.
Unabhängig vom Betrag brauchst du immer Anlass und Teilnehmer. Die 250-Euro-Grenze senkt nur die Anforderungen an die Rechnung, nicht an die Pflichtangaben.
Häufige Fragen
Reicht der Kassenbon als Bewirtungsbeleg?
Nein. Der Kassenbon bzw. die Rechnung allein genügt nicht. Du musst sie um Anlass und Teilnehmer ergänzen, damit ein vollständiger Bewirtungsbeleg entsteht.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug komplett streichen. Im Zweifel zahlst du dann mehr Steuern. Eine Pflichtangaben-Prüfung – wie sie Fiscara automatisch macht – senkt dieses Risiko.
Gilt die 250-Euro-Grenze pro Person oder pro Rechnung?
Sie bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Rechnung (brutto), nicht auf den Betrag pro Person.
Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die individuelle steuerliche Würdigung durch deine:n Steuerberater:in.