Bewirtungskosten als Kleinunternehmer absetzen: brutto & 70-%-Regel
Als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst keine Vorsteuer ab. Bewirtungskosten kannst du trotzdem absetzen – nur anders berechnet.
Aktualisiert: Juni 2026
Kein Vorsteuerabzug – was das bedeutet
Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führen auch keine ab. Im Gegenzug dürfen sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Das gilt auch für Bewirtungsrechnungen: Die enthaltene Mehrwertsteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden, sondern ist Teil der gesamten Ausgabe.
Für die Buchführung bedeutet das: Alle Ausgaben werden mit dem Bruttobetrag erfasst – inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer. Ein gesonderter Vorsteuerausweis entfällt.
Bewirtungskosten brutto ansetzen
Die ertragsteuerliche 70-%-Regel gilt für Kleinunternehmer:innen genauso wie für alle anderen Unternehmer:innen. Da du keine Vorsteuer abziehst, beziehen sich die 70 % aber auf den Bruttobetrag – also auf den Gesamtbetrag der Rechnung inklusive Mehrwertsteuer.
Bei 100 € brutto sind 70 % = 70 € als Betriebsausgabe abziehbar; die enthaltene Umsatzsteuer ist Teil der Ausgabe.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer:innen ziehen dagegen die Vorsteuer zuerst heraus und wenden die 70 % dann auf den Nettobetrag an. Das Ergebnis unterscheidet sich – die Grundregel bleibt dieselbe.
Was gleich bleibt
Alle übrigen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg gelten unverändert: Die Bewirtung muss geschäftlich veranlasst sein, Anlass und Teilnehmende müssen konkret benannt werden, und es ist eine maschinell erstellte Rechnung erforderlich. Nur die Vorsteuer-Seite entfällt.
- Konkreter geschäftlicher Anlass
- Namen aller Teilnehmenden inklusive Gastgeber:in
- Maschinell erstellte und registrierte Restaurantrechnung
- Zeitnahe und vollständige Dokumentation
- Angemessene Höhe der Aufwendungen
Häufige Fragen
Können Kleinunternehmer Bewirtungskosten absetzen?
Ja. Geschäftliche Bewirtungskosten sind auch für Kleinunternehmer:innen als Betriebsausgabe absetzbar – mit der 70-%-Regel, berechnet auf den Bruttobetrag.
Warum brutto statt netto?
Ohne Vorsteuerabzugsrecht ist die enthaltene Umsatzsteuer kein durchlaufender Posten, sondern Teil der tatsächlichen Ausgabe. Daher zählt der Bruttobetrag als Ausgangsgröße für die 70-%-Regel.
Gilt die 70-%-Regel auch für Kleinunternehmer?
Ja. Die ertragsteuerliche 70-%-Begrenzung für geschäftliche Bewirtungskosten gilt unabhängig von der umsatzsteuerlichen Einordnung – also auch für Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG.
Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die individuelle steuerliche Würdigung durch deine:n Steuerberater:in.