Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg richtig dokumentieren & absetzen
Trinkgeld zählt zu den Bewirtungsaufwendungen und ist mit der 70-%-Regel absetzbar – vorausgesetzt, du kannst es nachweisen. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt den Betrag in der Regel nicht an.
Aktualisiert: Juni 2026
Ist Trinkgeld absetzbar?
Ja. Trinkgeld, das im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung gegeben wird, zählt zu den Bewirtungsaufwendungen. Es unterliegt derselben 70-%-Begrenzung wie die übrigen Kosten – 70 % des dokumentierten Trinkgelds sind als Betriebsausgabe abziehbar, 30 % nicht.
So weist du Trinkgeld nach
- Am besten auf der Rechnung quittieren oder vermerken lassen
- Bei Kartenzahlung den Beleg mit ausgewiesenem Trinkgeldbetrag aufbewahren
- Bei Barzahlung den Betrag zeitnah auf dem Bewirtungsbeleg notieren
Vorsteuer beim Trinkgeld
Freiwilliges Trinkgeld an das Servicepersonal wird ohne gesonderten Steuerausweis gezahlt. Ein Vorsteuerabzug ist daraus in der Regel nicht möglich, da es an einer ordnungsgemäßen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer fehlt. Als Betriebsausgabe zählt nur der tatsächlich dokumentierte Trinkgeldbetrag.
Häufige Fragen
Wie viel Trinkgeld erkennt das Finanzamt an?
Das Trinkgeld muss angemessen und branchenüblich sein. Unangemessen hohe Beträge können vom Finanzamt gekürzt werden. Halte dich an übliche Größenordnungen und weise den Betrag nachvollziehbar nach.
Kann ich Trinkgeld ohne Quittung absetzen?
Das ist schwierig. Ohne Nachweis kann das Finanzamt den Betrag streichen. Lass das Trinkgeld möglichst auf der Rechnung vermerken oder bewahre den Kartenzahlungsbeleg auf.
Zählt Trinkgeld zur 250-Euro-Grenze?
Ja. Dokumentiertes Trinkgeld erhöht den Gesamtbetrag der Bewirtungsaufwendungen und kann dazu führen, dass die 250-Euro-Grenze überschritten wird.
Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die individuelle steuerliche Würdigung durch deine:n Steuerberater:in.